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OLG Hamm, 06.06.1990 - 13 U 164/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Mithaftung; Parken in zweiter Reihe; Auffahrunfall
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVG § 7 § 17; StVO § 12
Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein in zweiter Reihe parkendes Fahrzeug
Papierfundstellen
- NZV 1991, 271
Wird zitiert von ...
- BayObLG, 06.05.1993 - 1 ObOWi 3/93 Das Haltverbot nach § 12 Abs. 1 Nr. 6 a (Zeichen 283) dient in erster Linie dem Schutz des fließenden Verkehrs vor Behinderungen (BGH NJW 1983, 1326 ; BGHSt 4, 182/184; BayObLGSt 1988, 127/130; OLG Hamm NZV 1991, 271), daneben auch dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer vor den Gefahren des fließenden Verkehrs, soweit durch haltende Fahrzeuge die Übersicht über den Verkehrsablauf beeinträchtigt wird (vgl. BGH NJW 1983, 1326 ;… BayObLGSt aaO.; OLG Köln NZV 1991, 471).